Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesdisziplinargesetz
LDG NRW§ 3 Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LDG%20NRW/3#abs-1 (1) Zur Ergänzung dieses Gesetzes sind die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden, soweit sie nicht zu den Bestimmungen dieses Gesetzes in Widerspruch stehen oder soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LDG%20NRW/3#abs-2 (2) Soweit nach diesem Gesetz im Rahmen des behördlichen Verfahrens die Zustellung von Anordnungen und Entscheidungen vorgeschrieben ist, erfolgt diese nach dem Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung. Die Beamtin oder der Beamte muss Zustellungen unter der Anschrift gegen sich gelten lassen, die der dienstvorgesetzten Stelle angezeigt worden ist.
Wird zitiert von 175 Entscheidungen zu § 3 LDG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 07.11.2024 – 2 C 18/23Relevanz von Fehlern im behördlichen Verfahren für die Rechtmäßigkeit einer DisziplinarverfügungZitiert von 16
- VG Düsseldorf, 28.05.2026 – 35 L 495/26.O
- OVG NRW, 27.09.2017 – 3d A 1732/14.OZitiert von 4
- BVerwG, 01.08.2013 – 2 B 77.12Zitiert von 8
- BVerwG, 23.02.2021 – 2 C 11/19Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen DisziplinarverfahrenZitiert von 32
- BVerwG, 05.04.2013 – 2 B 79.11Zitiert von 36
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 05.08.2026 – 2 B 7.26Wirksame Erhebung einer Disziplinarklage durch elektronische Übermittlung über das Anwaltspostfach eines Prozessbevollmächtigten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 03.08.2026 – 31 B 288/26.ODisziplinarrecht: Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten bei ernstlichen Zweifeln an ihrer Rechtmäßigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 01.07.2026 – 31 A 1381/23.OEntfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Videodateien Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 LDG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.